Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für das Pachten einer Parzelle
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle über die Webseite perlachgarten.de abgeschlossenen Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (nachfolgend „Kunde“) über die Pacht von Parzellen.
(2) Verpächter der Parzellen und Vertragspartner des Kunden ist der jeweilige Betreiber der Webseite perlachgarten.de gemäß Impressum (nachfolgend „Verpächter“).
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Vertragsgegenstand ist die entgeltliche Überlassung einer unbebauten, nicht eingefriedeten Parzelle zur privaten Nutzung. Die Überlassung erfolgt ohne Zusicherung einer bestimmten Nutzungsart oder Nutzbarkeit. Eine bestimmte Eignung der Parzelle für einen bestimmten Zweck wird nicht geschuldet.
(2) Ein Anspruch auf die Zuweisung einer bestimmten Parzelle oder einer bestimmten Flächengröße besteht nicht. Angaben zur Flächengröße dienen ausschließlich der Orientierung und können als Maßstab für die Verteilung von Nebenkosten herangezogen werden. Eine bestimmte Flächengröße wird nicht zugesichert. Maßgeblich für den Umfang der überlassenen Parzelle ist allein deren tatsächliche Abgrenzung vor Ort.
(3) Die Parzelle wird ohne Infrastruktur und im jeweils vorhandenen Zustand überlassen; eine bestimmte Ausstattung oder Beschaffenheit wird nicht zugesichert.
(4) Da das Grundstück über keine eigene postalische Adresse verfügt, kann zur Orientierung eine nahegelegene Hausnummer oder Straßenbezeichnung angegeben werden. Diese Angabe dient ausschließlich der örtlichen Orientierung und stellt weder eine verbindliche postalische Anschrift noch eine Zusicherung hinsichtlich der exakten Lage oder Grundstückszuordnung dar. Maßgeblich für den Vertragsgegenstand ist ausschließlich die dem Kunden zugewiesene Parzelle gemäß dem Lageplan bzw. der Parzellenkennzeichnung des Verpächters. Eine Haftung des Verpächters für Abweichungen oder Irrtümer der angegebenen Hausnummer oder Straßenbezeichnung ist ausgeschlossen, sofern die zugewiesene Parzelle eindeutig bestimmbar ist.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die auf der Webseite dargestellten Angebote sind unverbindlich und stellen lediglich eine Aufforderung an den Kunden dar, ein Angebot auf Abschluss eines Pachtvertrags abzugeben.
(2) Mit dem Absenden des vollständig ausgefüllten Formulars „Pachtvertrag abschließen“ durch Klick auf den Button „Jetzt kostenpflichtig Pachtvertrag abschließen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Pachtvertrags ab.
(3) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Verpächter das Angebot durch eine Bestätigung per E-Mail annimmt. Die Übergabe der Parzelle erfolgt ausschließlich nach vollständigem und fristgerechtem Zahlungseingang durch den Kunden.
§ 4 Projektkostenpauschale, Pachtzins und Nebenkosten
(1) Der Kunde zahlt eine einmalige Projektkostenpauschale (nachfolgend „Einmalige Pauschale“), die erste monatliche Pacht sowie die erste Nebenkostenpauschale. Diese Beträge sind mit Vertragsannahme sofort fällig, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen nach Zugang der Zahlungsaufforderung auf das angegebene Konto des Verpächters zu zahlen.
(2) Die laufende monatliche Pacht sowie die laufende Nebenkostenpauschale sind jeweils bis zum dritten Werktag eines Monats im Voraus fällig.
(3) Die Nebenkostenpauschale dient der pauschalen Abgeltung sämtlicher laufender Betriebskosten des Verpächters (z. B. Wasser, Pflege und Instandhaltung von Gemeinschaftsflächen und Wegen, Müllentsorgung, Verwaltung und sonstige betriebsbezogene Aufwendungen). Mit der Nebenkostenpauschale sind sämtliche Nebenkosten abgegolten; eine gesonderte Abrechnung, Nachforderung oder Gutschrift erfolgt nicht.
(4) Die Projektkostenpauschale dient der pauschalen Abgeltung allgemeiner Aufwendungen des Verpächters im Zusammenhang mit Vorbereitung, Entwicklung und Verwaltung des Gesamtprojekts. Sie stellt keinen Gegenwert für konkret zugesagte Sach- oder Bauleistungen dar. Eine Rückerstattung erfolgt nur, wenn die Durchführung des Pachtverhältnisses aus Gründen, die der Verpächter ausschließlich zu vertreten hat, endgültig unmöglich wird; die Erstattung erfolgt anteilig nach billigem Ermessen.
(5) Bei Zahlungsverzug können gesetzliche Verzugszinsen (§ 288 BGB) sowie Mahngebühren geltend gemacht werden. Bei wiederholtem oder erheblichem Zahlungsverzug ist der Verpächter zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
(6) Anpassungen der Nebenkostenpauschale bei erheblichen Änderungen der Kostenlage (z. B. Erhöhung öffentlicher Gebühren oder Energiekosten um mehr als 3 %) werden dem Kunden mindestens 14 Tage vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt.
§ 5 Pachterhöhung
(1) Der Pachtzins wird jährlich zum 1. Januar entsprechend der prozentualen Veränderung des vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Verbraucherpreisindex (VPI) für Deutschland angepasst.
(2) Maßgeblich ist der im September des Vorjahres veröffentlichte Indexwert im Verhältnis zum entsprechenden Indexwert des Vorjahres.
(3) Die Anpassung erfolgt durch Multiplikation des aktuellen Pachtzinses mit dem sich daraus ergebenden Faktor.
(4) Die Erhöhung wird dem Kunden spätestens drei Monate vor dem Anpassungstermin schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) mitgeteilt; die Anpassung tritt automatisch zum 1. Januar in Kraft.
(5) Ein Sonderkündigungsrecht des Kunden wegen der Pachtanpassung nach dieser Klausel besteht nicht.
(6) Die Anpassung der Nebenkostenpauschale erfolgt nach Maßgabe von § 4 Abs. 6 und bedarf keiner jährlichen Abrechnung.
§ 6 Übergabe der Parzelle
(1) Die Übergabe der Parzelle erfolgt zum im Vertrag angegebenen, voraussichtlichen Übergabetermin, vorbehaltlich § 3 Abs. 3 S. 2.
(2) Verzögert sich die Übergabe aus Gründen, die der Verpächter nicht zu vertreten hat – insbesondere aufgrund von Witterungseinflüssen, behördlichen Auflagen, fehlender Flächenfreigaben oder höherer Gewalt – verschiebt sich der Übergabetermin entsprechend.
(3) Verzögert sich die Übergabe aus Gründen, die der Verpächter zu vertreten hat, um mehr als 180 Tage nach dem voraussichtlichen Übergabetermin, kann der Kunde den Verpächter schriftlich zur Übergabe innerhalb einer angemessenen Nachfrist auffordern. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
(4) Der Verpächter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde 1. trotz Mahnung und angemessener Nachfrist die fälligen Zahlungen (Projektkostenpauschale, Pacht und/oder Nebenkosten) nicht vollständig leistet, 2. erforderliche Mitwirkungshandlungen zur Übergabe unterlässt, 3. die Durchführung des Vertrags aus Gründen, die der Verpächter nicht zu vertreten hat (z. B. behördliche Untersagung, Entzug der Nutzungsrechte, höhere Gewalt oder sonstige von ihm nicht beeinflussbare Umstände), dauerhaft unmöglich wird.
(5) Im Falle einer endgültigen Unmöglichkeit der Durchführung des Pachtverhältnisses werden bereits geleistete Zahlungen, mit Ausnahme der Projektkostenpauschale, nach billigem Ermessen des Verpächters erstattet. Die Projektkostenpauschale ist grundsätzlich nicht erstattbar. Eine Rückerstattung erfolgt nur, wenn die Unmöglichkeit der Durchführung auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Verpächters zurückzuführen ist.
(6) Weitergehende Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit der Verpächter die Verzögerung oder Unmöglichkeit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
(7) Der Kunde bestätigt bei Übergabe die Lage und Grenzen der zugewiesenen Parzelle. Nachträgliche Einwendungen hinsichtlich der örtlichen Zuordnung sind ausgeschlossen, sofern die Parzelle gemäß der bei Übergabe dokumentierten Lage übergeben wurde.
§ 7 Vertragsbeginn, Laufzeit und Kündigung
(1) Das Pachtverhältnis kommt mit Vertragsschluss gemäß § 3 zustande. Die Gebrauchsüberlassung der Parzelle und das Recht zur Nutzung beginnen mit der Übergabe der Parzelle gemäß § 6.
(2) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres in Schrift- oder Textform (z. B. per E-Mail) gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei erheblichem oder wiederholtem Zahlungsverzug sowie bei groben oder nachhaltigen Pflichtverletzungen.
(4) Im Todesfall des Kunden treten dessen Erben in das Pachtverhältnis ein. Sowohl der Verpächter als auch die Erben sind berechtigt, das Pachtverhältnis innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Todesfall mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen. Im Falle der Beendigung des Pachtverhältnisses sind die Erben verpflichtet, die Parzelle ordnungsgemäß zu räumen und an den Verpächter zurückzugeben, sofern keine einvernehmliche Fortführung des Pachtverhältnisses vereinbart wird.
§ 8 Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung dieses Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
§ 9 Nutzung der Parzelle, Pflichten des Kunden
(1) Die Parzelle darf ausschließlich zu privaten Zwecken genutzt werden.
(2) Der Kunde verpflichtet sich insbesondere zur a) regelmäßigen Pflege und Instandhaltung der Parzelle, b) Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften, c) Unterlassung baulicher Veränderungen ohne schriftliche Zustimmung des Verpächters, d) Mitteilung von Änderungen seiner Adress- oder Kontaktdaten und e) Rücksichtnahme auf angrenzende Parzellen.
(3) Eine gewerbliche Nutzung, Unterverpachtung, das dauerhafte Wohnen auf der Parzelle sowie das Anlegen von Feuerstellen oder das Lagern von gefährlichen Stoffen ist untersagt.
(4) Maßnahmen an der Parzelle – insbesondere Veränderungen an der Bepflanzung, Erdarbeiten oder Eingriffe in den Naturbestand – erfolgen ausschließlich eigenverantwortlich durch den Kunden. Der Kunde hat sich vor Durchführung eigenständig über die lokal geltenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Natur-, Umwelt- und Baumschutz) zu informieren und ggf. erforderliche Genehmigungen einzuholen. Eine Haftung des Verpächters für Schäden, die durch eigenverantwortliche Maßnahmen des Kunden entstehen, ist ausgeschlossen.
§ 10 Tierhaltung
(1) Die Haltung, das Mitbringen und das dauerhafte Unterbringen von Tieren auf der Parzelle sind grundsätzlich untersagt.
(2) Ausgenommen hiervon sind wildlebende, im Garten natürlicherweise vorkommende und ökologisch nützliche Tiere, insbesondere bestäubende Insekten wie Bienen, sowie andere Kleintiere, sofern diese die Nutzung der Parzelle nicht wesentlich beeinträchtigen und keine Beeinträchtigung anderer Pächter darstellen.
(3) Die Haltung von Haustieren, Nutztieren oder sonstigen Tieren, die Schäden, Lärm, Geruchsbelästigungen oder andere Beeinträchtigungen verursachen können, ist untersagt.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, das Tierverbot einzuhalten. Bei Verstößen ist er verpflichtet, auf schriftliche Aufforderung des Verpächters innerhalb einer angemessenen Frist die Beeinträchtigungen zu beseitigen.
§ 11 Illegale Handlungen, Drogenkonsum, Rauchen und Alkohol
(1) Jegliche illegale Nutzung der Parzelle, insbesondere der Anbau, Besitz oder Konsum von Betäubungsmitteln und anderen illegalen Substanzen, ist strengstens untersagt.
(2) Das Rauchen auf der Parzelle ist grundsätzlich untersagt, um Brandgefahr und Beeinträchtigungen anderer Pächter zu vermeiden. Ausnahmen sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Verpächters zulässig.
(3) Der Konsum von Alkohol auf der Parzelle ist nur in einem Maß gestattet, das andere Pächter weder belästigt noch gefährdet. Übermäßiger Alkoholkonsum sowie Störungen des Friedens sind zu unterlassen.
(4) Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen ist der Verpächter berechtigt, den Kunden zunächst abzumahnen. Im Wiederholungsfall kann der Pachtvertrag außerordentlich gekündigt werden.
(5) Der Kunde haftet für alle Schäden und Störungen, die durch Verstöße gegen diese Bestimmungen entstehen, und stellt den Verpächter von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.
§ 12 Nutzungsordnung und zukünftige Regelungen
(1) Für die Nutzung der Parzellen können ergänzende Regelungen aufgestellt werden, insbesondere eine Nutzungsordnung, Müllrichtlinien oder gemeinschaftliche Verhaltensregeln. Diese werden dem Kunden in Textform mitgeteilt und sind verbindlicher Bestandteil des Pachtverhältnisses.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, auch zukünftig eingeführte Regelungen zu beachten, sofern diese zumutbar sind, dem geordneten Zusammenleben der Pächter dienen und keine wesentlichen Vertragsinhalte verändern.
§ 13 Zustand der Parzelle und Rückgabe
(1) Die Parzelle wird im bestehenden Zustand („wie gesehen“) übergeben. Eine bestimmte Beschaffenheit, Ausstattung, Nutzungseignung oder Verfügbarkeit von Infrastruktur wird ausdrücklich nicht zugesichert.
(2) Bei Beendigung des Pachtverhältnisses ist die Parzelle vollständig geräumt und in einem ordentlichen Zustand zurückzugeben.
(3) Auf Wunsch des Verpächters kann eine gemeinsame Abnahme der Parzelle erfolgen.
(4) Zurückgelassene Gegenstände oder Abfälle gelten nach Ablauf der Rückgabefrist als aufgegeben. Der Verpächter ist berechtigt, diese auf Kosten des Kunden zu entfernen oder zu entsorgen.
§ 14 Verkehrssicherungspflicht
(1) Der Kunde trägt auf seiner Parzelle die volle Verantwortung für die Verkehrssicherheit. Er ist verpflichtet, Gefahrenquellen zu erkennen und zu beseitigen, um Schäden an Personen oder Sachen zu verhindern.
(2) Der Kunde haftet für alle Schäden, die aus einer Verletzung dieser Pflicht entstehen, unabhängig davon, ob diese durch seine Handlungen, Unterlassungen oder durch von ihm vorgenommene Maßnahmen, insbesondere Pflanzungen, Baumfällungen oder bauliche Veränderungen, verursacht werden.
(3) Der Verpächter übernimmt keine Verantwortung für die Verkehrssicherheit auf der Parzelle, soweit diese durch den Kunden zu verantworten ist.
§ 15 Zutrittsrecht des Verpächters
(1) Der Verpächter oder seine Beauftragten dürfen die Parzelle nach vorheriger Ankündigung betreten. Die Ankündigung erfolgt in der Regel mindestens 24 Stunden im Voraus in Textform (z. B. per E-Mail).
(2) In dringenden Fällen, insbesondere bei Gefahr im Verzug, ist ein Zutritt auch ohne vorherige Ankündigung zulässig. Dringende Fälle sind insbesondere Brandgefahr, Wasserschäden, mutmaßliche illegale Nutzung oder konkrete Gefährdung von Personen oder Eigentum.
(3) Der Verpächter ist berechtigt, bei Gefahr im Verzug geeignete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu treffen.
§ 16 Haftung und Versicherung
(1) Der Verpächter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt.
(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) durch den Verpächter besteht Haftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; in diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Der Kunde haftet für alle Schäden, die er, seine Besucher oder von ihm beauftragte Dritte an der Parzelle oder den Gemeinschaftseinrichtungen verursachen.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen und deren Bestehen auf Verlangen des Verpächters nachzuweisen.
§ 17 Rechte Dritter
(1) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass auf dem Gelände oder der Parzelle Rechte Dritter bestehen können, insbesondere Leitungsrechte, Wegerechte oder andere dingliche Rechte. Die Ausübung dieser Rechte durch die Berechtigten ist zu dulden.
(2) Vorübergehende Beeinträchtigungen der Nutzung der Parzelle, die sich aus der Ausübung solcher Rechte ergeben, stellen keinen Mangel dar und begründen keine Ansprüche gegenüber dem Verpächter.
(3) Der Kunde stellt den Verpächter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf Maßnahmen, Pflichtverletzungen oder die Nutzung der Parzelle durch den Kunden zurückzuführen sind.
§ 18 Digitale Kommunikation
(1) Mitteilungen im Rahmen des bestehenden Vertragsverhältnisses, insbesondere Mahnungen, Kündigungen, Terminabsprachen oder sonstige Informationen, können in Textform erfolgen, z. B. per E-Mail.
(2) Der Kunde erklärt sich ausdrücklich mit der digitalen Kommunikation einverstanden. E-Mails gelten als zugegangen, sobald sie an die zuletzt vom Kunden mitgeteilte E-Mail-Adresse gesendet wurden.
(3) Für Vertragsänderungen, Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen, die über reine Mitteilungen hinausgehen, bleibt die Schriftform nach § 8 zwingend erforderlich.
§ 19 Widerrufsrecht
Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen 14 (in Worten: „vierzehn“) Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 (in Worten: „vierzehn“) Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Perlachgarten, Carl-Zeiss-Ring 15a, 85737 München, Deutschland, E-Mail-Adresse: kontakt@perlachgarten.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachfolgend beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 (in Worten: „vierzehn“) Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass der Vertrag während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ende der Widerrufsbelehrung
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück:
An: Perlachgarten, Carl-Zeiss-Ring 15a, 85737 München, Deutschland, E-Mail-Adresse: kontakt@perlachgarten.de.
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Pachtvertrag vom:
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Datum
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Name des/der Verbraucher(s)
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Anschrift des/der Verbraucher(s)
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Unterschrift des/der Verbraucher(s)
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Datum
§ 20 Ausschluss/Erlöschen des Widerrufsrechts
(1) Das Widerrufsrecht besteht nicht bzw. erlischt vorzeitig gemäß den Vorgaben des § 312g BGB.
(2) Das Widerrufsrecht erlischt insbesondere gemäß § 356 Abs. 4 BGB, wenn der Verpächter die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen wurde, nachdem der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Verpächter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnt, und der Kunde gleichzeitig bestätigt hat, Kenntnis davon zu haben, dass das Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt.
§ 21 Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten des Kunden werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Vertrags verwendet.
(2) Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu Rechten der Betroffenen sowie zu den Kontaktmöglichkeiten des Verpächters enthält die Datenschutzerklärung auf der Webseite perlachgarten.de.
§ 22 Höhere Gewalt
(1) Der Verpächter haftet nicht für Nutzungsausfälle, Einschränkungen oder Verzögerungen, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind. Hierzu zählen insbesondere Naturereignisse (z. B. Sturm, Hochwasser, Dürre), Pandemien, behördliche Maßnahmen oder andere unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs des Verpächters liegen.
(2) In diesen Fällen ist eine Rückerstattung der Pacht-, Nebenkosten oder der einmaligen Projektkostenpauschale ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 23 Gerichtsstand und Rechtswahl
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Der gesetzliche Gerichtsstand gilt. Der Verpächter nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
§ 24 Salvatorische Klausel
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(3) Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.
Stand: Januar 2026
